BEHOERDEN & VERWALTUNG

Die Stimmberechtigten sind das oberste Organ der Burgergemeinde Arch. Stimmberechtigt sind alle Burgerinnen und Burger, welche in der Einwohnergemeinde Arch wohnhaft sind und in kantonalen Angelegenheiten stimmberechtigt sind.

Die Stimmberechtigten wählen den/die Burgerpräsident/in, die Mitglieder des Burgerrates, das Rechnungsprüfungsorgan, den/die Sekretär/in, den/die Kassierin sowie den/die Burgerrodelführer/in. Der Burgerrat besteht mit seiner Präsidentin oder seinem Präsidenten aus sieben Mitgliedern.