Gemeindewahlen 2026

02.07.2026

Der Gemeinderat hat die Gemeindewahlen für die Legislatur vom 1.1.2027 bis 31.12.2030 festgelegt

Der Gemeinderat hat die Gemeindewahlen für die Legislatur vom 1.1.2027 bis 31.12.2030 wie folgt angesetzt:

Sonntag, 27. September 2026, Gemeinderatswahlen
Sonntag, 18. Oktober 2026, Wahl Gemeindepräsidium

Wahl des Gemeinderats
Die fünf Mitglieder des Gemeinderats werden nach dem Mehrheitswahlverfahren (Majorz) gewählt. Wählbar in den Gemeinderat sind alle in der Gemeinde Arch stimmberechtigten Personen.

Einreichung Wahlvorschläge
Die Wahlvorschläge (Listen) für die Wahl der Gemeinderatsmitglieder sind der Gemeindeschreiberei Arch bis spätestens Freitag, 14. August 2026, 17.00 Uhr, einzureichen. Für die Entgegennahme der Wahlvorschläge ist die Gemeindeverwaltung an diesem Tag bis 17.00 Uhr geöffnet. Das Formular kann bei der Gemeindeverwaltung Arch bezogen oder auf der Website der Gemeinde heruntergeladen werden.

Anforderungen an die Wahlvorschläge
Gemäss Art. 43 Organisationsreglement (OgR) gelten folgende Vorschriften:

  • Der Wahlvorschlag darf höchstens so viele Namen von Kandidatinnen und Kandidaten enthalten, als Sitze (5) zu besetzen sind.
  • Der Wahlvorschlag muss von mindestens 10 in der Gemeinde Arch Stimmberechtigten unterzeichnet sein.
  • Die Unterzeichnung des eigenen Wahlvorschlags ist nicht zulässig.
  • Die Wahlvorschläge müssen Familien- und Vornamen, Geburtsjahr, Beruf und Wohnadresse sowie die unterschriftliche Zustimmung der Vorgeschlagenen enthalten.
  • Stimmberechtigte dürfen nicht mehr als einen Wahlvorschlag für das gleiche Amt unter-zeichnen.
  • Nach der Einreichung kann eine Unterschrift nicht mehr zurückgezogen werden.


Wahl des Gemeindepräsidiums
Die Wahl der Gemeindepräsidentin bzw. des Gemeindepräsidenten wird auf Sonntag,
18. Oktober 2026 angesetzt. Für dieses Amt können nur Personen kandidieren, die an den Gemeinderatswahlen vom 27. September 2026 in den Gemeinderat gewählt wurden.

Einreichung der Wahlvorschläge
Frist zur Einreichung dieser Vorschläge ist Freitag, 2. Oktober 2026, 12.00 Uhr, Gemeindeverwaltung Arch.


Kommissionswahlen
Die Gesamterneuerungswahlen in die ständige Kommission (Baukommission 5 Mitglieder) gemäss Organisationsreglement (OgR) Anhang I findet im Frühjahr 2027 nach den Bestimmungen des OgR statt. Gemäss Art. 16 Abs. 3 sowie Anhang I des OgR erfolgt die Wahl der Kommissionsmitglieder durch den neu gewählten Gemeinderat.

Das entsprechende Inserat mit den weiteren Informationen und dem Vorgehen wird gegen Ende des Jahres 2026 publiziert.


Weitere Informationen
Im Übrigen wird auf die Bestimmungen des Organisationsreglements der Gemeinde Arch verwiesen.


Gemeinderat Arch

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