Öffentliche Bekanntmachung

09.09.2025

Teilrevision der Ortsplanung (Umsetzung der BMBV und Einführung der Gewässerräume) mit Änderung ZöN Zone für öffentliche Nutzungen A und D Genehmigung und Inkraftsetzung

Das Amt für Gemeinden und Raumordnung hat mit Verfügung vom 28. Juli 2025
• in Anwendung von Art. 61 Baugesetz die am 28. März 2023 von den Stimmberechtigten der Gemeinde Arch beschlossene Teilrevision der Ortsplanung (Umsetzung der BMBV und Einführung der Gewässerräume) mit Änderung ZöN Zone für öffentliche Nutzungen A und D,
• in Anwendungen von Art. 61 Baugesetz in Verbindung mit Art. 122 Abs. 7 Bauverordnung der vom Gemeinderat am 21. Januar 2025 beschlossenen Teilrevision der Ortsplanung (Umsetzung BMBV und Einführung Gewässerräume) mit Änderung ZöN Zone für öffentliche Nutzungen A und D,
• die Ausnahmebewilligung nach Art. 41 c Abs. 4bis GSchV vom 2. April 2024.
genehmigt.

Die Teilrevision tritt am Tag nach der Publikation der Genehmigung, also am 12. September 2025, in Kraft.

Die Unterlagen stehen bei der Gemeindeverwaltung Arch, beim Regierungsstatthalteramt Seeland und beim Amt für Gemeinden und Raumordnung, jedermann zur Einsichtnahme offen.

Arch, September 2025
Der Gemeinderat

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