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Meldepflicht für Tagesfamilien und Tagesfamilienorganisationen

Für Personen, die sich allgemein anbieten, Kinder unter zwölf Jahren gegen Entschädigung regelmässig tagsüber in ihrem Haushalt zu betreuen, besteht eine Meldepflicht.

Aufsicht
Das Amt für Integration und Soziales, Bereich Bewilligung und Aufsicht ist für den Bereich der Tagesfamilien und TFO zuständig.

Meldungen
Seit dem 1. Januar 2024 besteht eine Meldepflicht für alle Tagesfamilien und Tagesfamilienorganisationen..

Kontakt
Amt für Integration und Soziales
Abteilung Familie und Gesellschaft (FAM) Familienergänzende Kinderbetreuung
Rathausplatz 1
Postfach
3000 Bern 8
Tel. 031 636 98 78
info.kita@be.ch

Weitere Informationen finden Sie hier oder via untenstehendem QR-Code.

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Gemeinde Arch, Unterdorfstrasse 12, 3296 Arch

 

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