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Politik

Abstimmungen und Wahlen

Das Abstimmungslokal befindet sich im Kirchgemeindesaal im Gemeindezentrum und ist jeweils wie folgt geöffnet:

Sonntag, 10.00 Uhr bis 11.00 Uhr

Abstimmungsdaten

12. März 2023

19. Juni 2023

22. Oktober 2023 (inkl. Nationalratswahlen)

26. November 2023

Hinweis

Alle Gemeinderesultate von kantonalen und eidgenössischen Abstimmungen  sind nur Teilresultate. Die gesamten Resultate des Kantons und Bundes sind auf den entsprechenden Internetseiten Staatskanzelei , Bund zu finden.

Briefliche Stimmabgabe

Die briefliche Stimmabgabe ist ab Erhalt des Stimmmaterials bis zum Abstimmungs- bzw. Wahlsonntag möglich. Einwurf des Antwortcouverts in den Briefkasten der Gemeindeverwaltung Arch bis am Sonntag, 8.00 Uhr.

Anleitung für die briefliche Stimmabgabe:
- Den Stimmrechtsausweis mit der Adresse der Stimmgemeinde Richtung Fenster in Pfeilrichtung in Antwortcouvert legen;
- Die ausgefüllten Abstimmungs- und Wahlzettel ins separate Stimmcouvert legen und dieses zukleben;
- Pro Abstimmungs- oder Wahlkategorie nur einen Zettel ins Stimmcouvert legen;
- Das Stimmcouvert hinter den Stimmrechtsausweis ins Antwortcouvert legen und dieses zukleben.

Das Antwortcouvert per Post schicken (bitte frankieren) oder während den Bürozeiten auf der Gemeindeverwaltung abgeben oder in den Briefkasten der Gemeindeverwaltung einwerfen.

Anleitung zur brieflichen Stimmabgabe

Die briefliche Stimmabgabe ist ungültig wenn:

- ein anderes als das offizielle Antwortcouvert verwendet wird,
- die eigenhändige Unterschrift der stimmberechtigten Person auf der Ausweiskarte fehlt,
- das Antwortcouvert mehr als eine Ausweiskarte enthält
- das Antwortcouvert verspätet bei der Gemeinde eintrifft.

Verlust des Stimmrechtsausweises

Ein Duplikat des Stimmrechtsausweises kann bei der Gemeindeverwaltung bis am Mittwoch vor der Abstimmung verlangt werden. Das Duplikat muss persönlich am Schalter der Gemeindeverwaltung Arch abgeholt werden. Ein Personalausweis (Führerausweis, Identitätskarte oder Pass) oder die Niederlassungsbewilligung mitbringen.

Bedingungen / Voraussetzungen

Stimmberechtigt sind Personen,
- welche mindestens 18 Jahre alt sind,
- das Schweizer Bürgerrecht haben,
- nicht wegen dauernder Urteilsunfähigkeit unter umfassender Beistandschaft stehen. 

gesetzliche Grundlagen

weiterführende Informationen

App VoteInfo zum Herunterladen

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Gemeinde Arch, Unterdorfstrasse 12, 3296 Arch

 

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