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Verwaltung

Anmeldung / Zuzug

  • Anmeldung / Zuzug
  • Gemeindeschreiberei
  • Meldepflicht für Schweizerinnen und Schweizer
    Die Anmeldung muss ab Zuzugsdatum innerhalb von 14 Tagen, persönlich bei der Einwohnerkontrolle erfolgen.
    Mitzubringen sind:
    - Identitätskarte / Pass
    - Familienausweis (ehem. Familienbüchlein)
    - Geburtsscheine (für minderjährige Kinder)
    - Sorgerechtsentscheid (bei unverheirateten Eltern)
    - Scheidungsurteil (sofern geschieden)

    - Fr. 20.00 Anmeldegebühr

     

    Militärpflichtige melden den Zuzug beim Sektionschef Seeland, Papiermühlestrasse 17 V, Postfach, 3000 Bern 22, Tel. 031 634 92 11 

     

    Meldepflicht für ausländische Staatsangehörige
    Die Anmeldung muss ab Zuzugsdatum innerhalb von 14 Tagen, bei der Fremdenkontrolle persönlich erfolgen.

    Zuzug aus dem Ausland (nicht visumspflichtige Länder):
    Mitzubringen sind:
    - Reisepass / Identitätskarte
    - Ausländerausweis (sofern vorhanden)
    - Zivilstandsbescheinigung (Heiratsurkunde, Scheidungsurteil)
    - Arbeitsvertrag
    - Mietvertrag
    - Geburtsscheine (für minderjährige Kinder)
    - Sorgerechtsentscheid (bei unverheirateten Eltern) 


    - Fr. 25.00 (Anmeldegebühr)
    - Fr. 6.00 (Anmeldergebühr minderjähriges Kind EU/EFTA)
    - Fr. 20.00 (Anmeldegebühr minderjähriges Kind Drittstaat) 


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Gemeinde Arch, Unterdorfstrasse 12, 3296 Arch

 

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