Wohnortswechsel Der Wohnort ist die Gemeinde, bei welcher die zivilen Ausweisschriften hinterlegt sind. Wohnortswechsel (innerhalb des Kantons Bern) Beim Wegzug in eine andere Gemeinde innerhalb des Kantons Bern ist die neue Adresse dem Sektionschef im Kanton Bern innert 14 Tagen mitzuteilen. Wohnortswechsel (in einen anderen Kanton) Beim Wegzug in einen anderen Kanton ist die neue Adresse dem für den Wohnort zuständigen Sektionschef innert 14 Tagen mitzuteilen. Adressänderung innerhalb der Wohngemeinde Eine Adressänderung innerhalb der Wohngemeinde ist dem Sektionschef innert 14 Tagen zu melden. Berufsänderung Eine Berufsänderung ist dem Sektionschef innert nützlicher Frist bekanntzugeben. Änderung der Personalien Bei Namensänderung sind dem Sektionschef folgende Unterlagen einzureichen:
Gemeinde Arch, Unterdorfstrasse 12, 3296 Arch
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