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Lebensthemen

Vormundschaft

  • Vormundschaft
  • Staat und Recht
  • KESB Seeland - Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde Seeland
  • Unter Vormundschaft nicht unter elterlicher Sorge stehende Unmündige sowie Erwachsene, die entmündigt wurden.

    Am 01. Januar 2013 wird das alte Vormundschaftsrecht durch das neue Kindes- und Erwachsenenschutzrecht ersetzt. Durch die neue Rechtslage werden statt Laienbehörden nun Fachgremien eingesetzt. Dank dieser Veränderungen sollen den Schutzbedürftigen in Zukunft massgeschneiderte Lösungen ermöglicht werden, welche die grösstmögliche Selbstständigkeit sicherstellen.

    In der Schweiz kann auf eigenes Begehren oder durch eine behördliche Weisungdie Vormundschaft einer Person angeordnet werden. Die Vormundschaft ist die einschränkendste aller vormundschaftlichen Massnahmen und kommt dann zum Tragen, wenn eine Person teilweise oder vollständig nicht mehr in der Lage ist, die wirtschaftlichen oder persönlichen Angelegenheiten allein zu bewältigen. Diese Massnahme ist nicht als Strafe oder Einschränkung der persönlichen Rechte zu verstehen, sondern zum Schutz und zur Unterstützung der betroffenen Person. Es besteht auch kein Amtsgeheimnis, wenn jemand bevormundet wird oder ist, da Vormundschaften in der Regel im Amtsblatt veröffentlicht werden.

     

    Die rechtlichen Grundlagen
    Nach dem Zivilgesetzbuch wird eine Vormundschaft wie folgt definiert:
    Bedarf eine Person infolge Geisteskrankheit oder Geistesschwäche, Verschwendung, Trunksucht oder Misswirtschaft sowie infolge Altersschwäche dauernd des Schutzes oder gefährdet sie die Sicherheit anderer, ist eine Vormundschaft anzuordnen. Dadurch wird die Handlungsfähigkeit entzogen. (Art. 369-372 ZGB).

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Gemeinde Arch, Unterdorfstrasse 12, 3296 Arch

 

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