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GemeindeschreibereiUnterdorfstrasse 12
3296 Arch
Tel. 032 679 33 22
Fax 032 679 23 33
gemeinde@arch-be.ch
News Abfallensorgung
Alteisen- und Kartonsammlung 2010Altpapiersammlung 2010
Termine sind unter Abfallensorgung aufgeschaltet.
News Schulen
Die Ferienordnung Schuljahr 2010/2011 der Gemeinde Arch ist im Bereich Schulen aufgeschaltetAKTUELL
Leitbild Gemeinde Arch
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Ziele und Leitsätze |
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Die Gemeinde Arch ist ein attraktiver Wohnort. |
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Die Gemeinde Arch ist ein interessanter Standort für Industrie-, Gewerbe- und Dienstleistungsbetriebe. |
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Die Behörden und die Verwaltung der Gemeinde Arch erfüllen ihre Aufgaben kundenorientiert und effizient. |
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Die finanzielle Lage der Gemeinde Arch ist stabil. |
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Die Gemeinde Arch nimmt sich den sozialen Problemen aller Alterskategorien an. |
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Die Gemeinde Arch gewährleistet der Bevölkerung Schutz und Sicherheit. |
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Die Gemeinde Arch ist für den Individualverkehr wie auch für den öffentlichen Verkehr zweckmässig erschlossen. |
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Die Gemeinde Arch stellt ein zeitgemässes und zukunftsorientiertes Bildungswesen auf hohem Qualitätsniveau sicher. |
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Die Gemeinde Arch fördert die Zusammengehörigkeit im Dorf. |
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Die Ver- und Entsorgung in der Gemeinde Arch ist umweltschonend und kostengünstig. |
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Arch
Hundetaxe 2010
Die kantonale Gesetzgebung schreibt vor, dass für jeden in Arch am Stichtag vom 1. August gehaltenen über drei Monate alten Hund eine jährliche Abgabe zu entrichten ist. Die Hundetaxe beträgt für das Jahr 2010 Fr. 100.-- pro Tier
(Aussenhöfe Fr. 40.--).
Den bisherigen Hundehaltern wird anhand des Registers direkt eine Rechnung mit einem Einzahlungsschein zugestellt. Die Kontrollmarken behalten ihre Gültigkeit. Alle neuen oder noch nicht registrierten Hundebesitzer fordern wir hiermit auf, ihre Tiere bis spätestens 16. August 2010 bei der Gemeindeverwaltung anzumelden.
Hinweis für Tierhalter über die neuen, gesetzlichen Vorschriften:
Die Neu-Hundehalter und Erst-Hundehalter, die sich nach dem 1. September 2008 einen Hund angeschafft haben oder noch ein Tier anschaffen werden, müssen einen obligatorischen, zweiteiligen Hundehalterkurs (Theorie und Praxis) besuchen, um den Sachkundenachweis zu erlangen.
Hundehalter, welche vor dieser Gesetzesänderung nachweislich (Impfausweis) einen Hund besassen, müssen nur den Praxiskurs besuchen.
Nur wer so einen Sachkundennachweis hat, ist vor dem Gesetz berechtigt, einen Hund zu besitzen und zu führen.
Arch, im Juli 2010 Gemeindeverwaltung Arch
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Wasserversorgung - Trinkwasserqualität
Gemäss den amtlichen Untersuchungen des kantonalen Laboratoriums Bern vom 18. März 2010 entspricht das Trinkwasser der Gemeindeversorgung Arch den gesetzlichen Anforderungen entsprochen.
Das Trinkwasser stammt aus den Quellen Meierislihubel. Das Quellwasser wird mittels einer Ultraviolettanlage desinfiziert. Weitere Auskünfte über die Wasserversorgung können bei der Gemeindeverwaltung (Tel. 032 679 33 22) eingeholt werden. Wir weisen darauf hin, dass die Eigentümer von Privatversorgungen die Wasserbezüger gemäss Lebensmittelverordnung ebenfalls jährlich einmal über die Qualität des Trinkwassers informieren müssen. Bau- und Umwelkommission Arch
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_________________________________________________________________________________ Woher kommt unser Strom ?
Mit der nachstehenden Tabelle wollen wir Ihnen auch dieses Jahr zeigen, wie unser Strom produziert und wieviel davon in der Schweiz erzeugt wurde. Die Zahlen beziehen sich auf die im Jahre 2008 produzierte Strommenge. Anteile im StrommixDer an Sie gelieferte Strom enthält Anteile aus erneuerbaren (Wasser, Sonne, Wind) und nicht erneuerbaren (Kernernergie) Energien und ist damit CO2 frei. Strom aus Abfällen entsteht durch Verbrennen oder Vergären. Der Anteil nicht überprüfbare Energieträger betrifft die Strommenge produziert aus hochgepumpten Wasser in Speicherkraftwerken.
Diese Deklaration erfolgt gemäss Art. 1a der Energieverordnung EnV |
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Alteisen- und Kartonsammlung 2010
Altpapiersammlung 2010
Grünabfuhr 2010
Termine unter Abfallentsorgung