Feuerverbot

16.07.2026

In den Verwaltungskreisen Berner Jura, Biel/Bienne, Seeland, Oberaargau, Bern-Mittelland und Emmental gilt ein Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe (Mindestabstand 50 Meter)

Die bereits bestehenden Feuerverbote im Wald und in Waldesnähe (Mindestabstand 50 Meter) in den Verwaltungskreisen Berner Jura, Biel/Bienne, Seeland, Oberaargau, Bern-Mittelland und Emmental bleiben bis auf Weiteres in Kraft. Dies haben die Regierungsstatthalterinnen und Regierungsstatthalter der entsprechenden Verwaltungskreise entschieden. Die bereits gefallenen oder prognostizierten Niederschläge reichen nicht aus, um die Situation längerfristig zu entspannen. Die Waldbrandgefahr wird in den oben genannten Regionen nach wie vor als «gross» beurteilt, im Berner Oberland und Thun ist sie «erheblich».

Ausserhalb der Verbotszonen sowie im Berner Oberland und Thun Feuer nur in fest eingerichteten Feuerstellen und mit grösster Vorsicht entfachen. Alle Feuer immer beobachten und Funkenwurf sofort löschen. Bei Wind ganz darauf verzichten. Anweisungen der lokalen Behörden befolgen.

Die Situation wird am kommenden Donnerstag, 23. Juli 2026, neu beurteilt. Wenn keine flächendeckenden ergiebigen Regenmengen fallen, wird über ein allfälliges Feuerwerksverbot entschieden. Das Amt für Wald und Naturgefahren des Kantons Bern überwacht die Waldbrandgefahr laufend.

Aktuelle Informationen und Verhaltenshinweise

Merkblatt Feuerverbot in Wald und Waldesnähe: was gilt?

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