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Verwendung von eBau ab 01.03.2022 obligatorisch

08.02.2022

Seit September 2019 ist es möglich in der Gemeinde Arch, ein Baugesuch elektronisch einzureichen.

Seit September 2019 ist es möglich in der Gemeinde Arch, ein Baugesuch elektronisch einzureichen. Das Ausfüllen von eBau funktioniert ähnlich wie das Ausfüllen der Steuererklärung mit TaxMe. Sie erfassen Ihr Gesuch online und laden sämtliche Unterlagen hoch. Bei Fragen zu den einzelnen Verfahrensschritten unterstützt Sie die Wegleitung. Der Zugriff auf eBau erfolgt über unsere Homepage.

Ab 1. März 2022 ist die Verwendung von eBau obligatorisch: Das Baugesuch und alle weiteren Gesuche im Baubewilligungs-verfahren werden in eBau ausgefüllt. Die Pläne werden hochgeladen und der Gemeinde übermittelt. Das ausgedruckte und unterschriebene Baugesuch ist bei der Gemeinde zusammen mit den unterzeichneten Bauplänen zweifach einzureichen. Dies ist vorderhand nötig, solange das Verwaltungsrechtspflegegesetz (VRPG) noch eine Unterschrift von Hand verlangt. Die Revision des VRPG für die Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs ist in Planung, hängt aber vom Fahrplan des Bundes zum Bundesgesetz über die Plattform für die elektronische Kommunikation in der Justiz (BEKJ) ab. Die Botschaft des Bundesrates dazu wird für das Jahr 2022 erwartet.

Die Bauverwaltung Arch wird ab 1. März 2022 jegliche Baueingaben somit nur noch online per eBau entgegennehmen. Sollte Ihnen eine Eingabe über eBau nicht möglich sein, nehmen Sie bitte direkt mit der Bauverwaltung Kontakt auf.

Weitere Informationen: www.be.ch/projekt-ebau

Bei Fragen können Sie sich gerne an die Bauverwaltung unter gemeinde@arch-be.ch oder 032 679 33 22 wenden.

Vielen Dank für die Kenntnisnahme.

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Gemeinde Arch, Unterdorfstrasse 12, 3296 Arch

 

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