12.05.2022
Teilrevision baurechtliche Grundordnung Arch
Der Gemeinderat Arch bringt gestützt auf Art. 60 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 die Teilrevision der baurechtlichen Grundordnung (Einführung BMBV und Gewässerräume sowie Änderung der Zonen für öffentlichen Nutzen A und D) zur öffentlichen Auflage.
Das Geschäft umfasst folgende Unterlagen:
Baureglement
Vorprüfungsbericht AGR Kt. Bern
Die Unterlagen zur Teilrevision liegen 30 Tage, vom 12. Mai bis und mit 13. Juni 2022 in der Gemeindeverwaltung auf. Zusätzlich sind die Auflageakten auch auf der Homepage der Gemeinde Arch (www.arch-be.ch) aufgeschaltet.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Auflagefrist schriftlich und begründet bei der Gemeinde Arch einzureichen.
Arch, Mai 2022
Der Gemeinderat
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