Feuerverbot

02.07.2026

In den Verwaltungskreisen Berner Jura, Biel/Bienne, Seeland und Oberaargau gilt ein Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe (Mindestabstand 50 Meter)

Mehrere Regierungsstatthalterämter des Kantons Bern haben aufgrund der Gefahrenstufe 4 «gross» ein Feuerverbot im Wald erlassen: Das Entfachen von Feuer im Wald oder in Waldesnähe (Mindestabstand 50 Meter) ist bis auf Widerruf untersagt.

Ausserhalb der Verbotszonen Feuer nur in fest eingerichteten Feuerstellen und mit grösster Vorsicht entfachen. Alle Feuer immer beobachten und Funkenwurf sofort löschen. Bei Wind ganz darauf verzichten. Anweisungen der lokalen Behörden befolgen.

Die Situation wird am kommenden Donnerstag, 9. Juli 2026, neu beurteilt. Das Amt für Wald und Naturgefahren des Kantons Bern überwacht die Waldbrandgefahr laufend.

Aktuelle Informationen und Verhaltenshinweise

Merkblatt Feuerverbot in Wald und Waldesnähe: was gilt?

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