Der Gemeinderat führt die Gemeinde; er plant und koordiniert die Tätigkeiten der Gemeinde.
Der Gemeinderat sowie das Gemeindepräsidium werden für 4 Jahre gewählt. Die Amtsdauer beginnt am 1. Januar und endet am 31. Dezember. Die Amtszeit ist auf drei Amtsdauern beschränkt.
Die Stimmberechtigten wählen an der Urne im Mehrheitswahlverfahren (Majorz):
a) die Mitlieder des Gemeinderates;
b) die Gemeindepräsidentin oder den Gemeindepräsidenten aus dem Kreis der gewählten Mitglieder des Gemeinderates.
Für die Legislatur 2023 - 2026 sind folgende Personen in den Gemeinderat gewählt:
Ressort Präsidiales
Ressort Finanzen und öffentliche Sicherheit
Ressort Soziales
Ressort Bau
Ressort Bildung
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