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Verwaltung

Strafregisterauszug - bestellen

  • Strafregisterauszug - bestellen
  • Gemeindeschreiberei
  • Was für Strafregisterauszüge gibt es?

    • Privatauszug: Im Privatauszug erscheinen alle Urteile wegen begangenen Verbrechen und Vergehen. 
    • Sonderprivatauszug: Im Sonderprivatauszug erscheinen nur jene Urteile, welche ein Berufsverbot, Tätigkeitsverbot oder ein Kontakt – und Rayonverbot enthalten, welches zum Schutz von Minderjährigen oder besonders schutzbedürftigen Personen ausgesprochen wurde.

     

    Dafür benötigen Sie einen Strafregisterauszug

    • Bewerbung für eine Anstellung
    • Erwerb eines Waffenscheines
    • Einbürgerungsgesuch
    • etc.

     

    Dafür benötigen Sie einen Sonderprivatauszug

    • Nur, wenn Sie sich für eine berufliche (bspw. Lehrer, Kinderarzt) oder organisierte ausserberufliche Tätigkeit (bspw. Fussballtrainer, Pfadfinderleiter) bewerben/diese ausüben, welche einen regelmässigen Kontakt mit Minderjährigen oder anderen besonders schutzbedürftigen Personen umfasst.

     

    Auszug bestellen

    • Als Privatperson können Sie nur Ihren eigenen Privat- oder Sonderprivatauszug anfordern. Sie können aber eine Stellvertreterin oder einen Stellvertreter benennen (nur möglich bei Bestellung über Internet; mit Nachweis der Vollmacht) oder den Auszug direkt an eine Drittperson (z.B. an den Arbeitgebenden oder den Vermietenden) zustellen lassen.
    • Für die Bestellung des Sonderprivatauszuges benötigen Sie zudem eine Bestätigung Ihres Arbeitgebers oder der zuständigen Organisation, mit welchem Ihr Arbeitgeber oder die Organisation bestätigt, dass sie eine Tätigkeit mit regelmässigem Kontakt zu Minderjährigen oder anderen besonders schutzbedürftigen Personen ausüben oder sich darum bewerben. 
    • Beide Auszüge kosten je 20 Franken.
    • Wenn Sie eine Beglaubigung des Auszugs benötigen (z.B. für einen Visumsantrag), erhöht sich die Gebühr um 20 Franken. 
    • Sie können den Auszug an einem Postschalter oder über das Internet bestellen. Alle Bestellmöglichkeiten und zahlreiche weitere Informationen rund um das Strafregister finden Sie oben auf dem Link.

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Gemeinde Arch, Unterdorfstrasse 12, 3296 Arch

 

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