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Verwaltung

Beistandschaften

  • Beistandschaften
  • KESB Seeland - Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde Seeland
  • War die Schuldenberatung und/oder die finanzielle Unterstützung von Dritten nicht ausreichend, so können Sie die Errichtung einer Beistandschaft und die Bezeichnung eines Beistands oder einer Beiständin beantragen. Diese Person hat die Aufgabe, Ihre Interessen zu wahren, Sie persönlich zu beraten, Sie bei der Entscheidfindung zu unterstützen und Ihnen dabei zu helfen, eine Lösung für Ihre Situation zu finden. Der Antrag kann auch von einer Ihnen nahestehenden Person eingereicht werden.

     

    Verschiedene Arten von Beistandschaft sind möglich: von der "leichtesten" Form (Unterstützungsbeistandschaft) bis hin zu einschneidenderen Formen (Vertretungsbeistandschaft, Zusammenarbeitsbeistandschaft und umfassende Beistandschaft).

     

    Für weitere Auskünfte wenden Sie sich an die Erwachsenenschutzbehörde Ihres Wohnorts.


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Gemeinde Arch, Unterdorfstrasse 12, 3296 Arch

 

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