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Verwaltung

Trinkwasser - Chlorothaonil

  • Trinkwasser - Chlorothaonil
  • Bauverwaltung
  • Trinkwasserqualität Gemeinde Arch – Chlorothalonil

    Die erste Messung des Trinkwassers im September 2019 auf das Chlorothalonil-Abbauproduktes R417888 zeigte, dass der Grenzwert von 0.1 Mikrogramm/Liter nicht überschritten wird.

    Am 1. Januar 2020 definierte das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV den Grenzwert von 0.1 Mikrogramm pro Liter Trinkwasser für das zweite Chlorothalonil-Abbauprodukt, namens Metabolit R471811.

    Aktuelle Wasserproben im Februar 2020 haben gezeigt, dass der zweite Metabolit in unserem Wasser den Grenzwert überschreitet.

    Der Stoff ist bereits seit Jahrzenten im Trinkwasser, war aber nicht bekannt und konnte folglich in den Labors nicht gemessen werden. Gemäss Medienmitteilung der Wirtschaft-, Energie- und Unweltdirektion des Kantons Bern vom 6. Februar 2020 ist der Höchstwert pro Liter kein toxikologisch begründeter Wert, sondern entspricht dem Vorsorgeprinzip. Der Genuss des Trinkwassers ist nach wie vor unbedenklich und es besteht keine erhöhte Gefahr für die Gesundheit.

    Gemäss Otmar Deflorin, Berner Kantonschemiker, gilt für das Chlorothalonil eine lebenslängliche Tagesdosis von 15 Mikrogramm pro Kilo Körpergewicht als unbedenklich. Um diese Dosis zu erreichen, müsste man 150 Liter Wasser pro Kilo Körpergewicht trinken (Quelle: Artikel «Gemeinden geraten wegen Trinkwasser unter Druck» in «Der Bund» vom 28. Januar 2020, Seite 17).

    Dennoch unternehmen wir als Wasserversorgung alles, damit das Vorsorgeprinzip sichergestellt ist und das Trinkwasser den gesetzlichen Anforderungen entspricht.

    Mit dem nationalen Verbot des Pflanzenschutzmittels mit dem Wirkstoff Chlorothalonil ist bereits ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung getan.

    Wir verweisen auf die Homepage des BLV und BLW. Gerne informieren wir Sie über Veränderung der Situation und stehen Ihnen für weitere Informationen zur Verfügung.

     

    Arch, Mai 2020


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