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Verwaltung

Arbeitslosigkeit - anmelden

  • Arbeitslosigkeit - anmelden
  • RAV Lyss
  • Die Anmeldung muss persönlich und spätestens am ersten Tag erfolgen, für den Sie Leistungen der Arbeitslosenkasse beanspruchen möchten. Nehmen Sie für die Anmeldung folgende Dokumente mit:

    • Versicherungsausweis AHV-IV
    • einen amtlichen Personenausweis (Identitätskarte, Pass, Führerausweis etc.)
    • Falls in Ihrem Kanton die Erstanmeldung direkt beim RAV erfolgt, müssen Sie auch eine Wohnsitzbescheinigung oder einen Schriftenempfangsschein der Wohnsitzgemeinde vorlegen
    • Formular „Meldung bei der Wohngemeinde“, sofern die Erstanmeldung nicht beim RAV erfolgt ist
    • Ausländische Staatsangehörige müssen zudem ihre Niederlassungsbewilligung oder einen Ausländerausweis vorlegen.

     

    Das regionale Arbeitsvermittlungszentrum (RAV) bietet Sie zu einem Informationstag auf. Später folgen individuelle Beratungen mit Ihrer RAV-Personalberaterin, Ihrem RAV-Personalberater.


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Gemeinde Arch, Unterdorfstrasse 12, 3296 Arch

 

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