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Verwaltung

Feuerungskontrolle

  • Feuerungskontrolle
  • Bauverwaltung
  • Gemäss der eidg. Luftreinhalte-Verordnung (LRV) vom 16. Dezember 1985 müssen Öl- und Gasfeuerungsanlagen mindestens alle zwei Jahre durch die Behörde lufthygienisch und energetisch kontrolliert werden.

     

    Feuerungskontrolleur

    Hans Rudolf Stotzer

    P 032 351 11 26 / 079 628 93 79


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Gemeinde Arch, Unterdorfstrasse 12, 3296 Arch

 

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