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Lebensthemen

Beglaubigung von Unterschriften

  • Beglaubigung von Unterschriften
  • Persönliches
  • Gemeindeschreiberei
  • Für Beglaubigungen von Unterschriften von Privatpersonen ist im Kanton Bern einzig der Notar zuständig. Die bernischen Gemeinden sind dazu nicht berechtigt.

    In anderen Kantonen können die Gemeinden teilweise Beglaubigungen machen. Diese führt zu Unsicherheiten, weil auf den Formularen jeweils steht bei der Gemeinde oder Notar.

    Für die Beglaubigung einer Unterschrift wenden Sie sich im Kanton Bern bitte direkt an einen bernischen Notar in der Region.

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Gemeinde Arch, Unterdorfstrasse 12, 3296 Arch

 

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