Advent, Advent, ein Lichtlein brennt…..
01.12.2025
Hinweise zur Weihnachtsbeleuchtung
Weihnachtsbeleuchtungen sind Ausdruck eines festlichen Brauchtums und werden von vielen
Menschen als schön empfunden. Durch Weihnachtsbeleuchtung vor den Häusern und Wohnungen kommt man oft erst so richtig in Weihnachtsstimmung.
Bei der Weihnachtsbeleuchtung bzw. Beleuchtung der Liegenschaft allgemein, handelt es sich um künstlich erzeugtes Licht, welches aus elektromagnetischen Strahlen besteht und zu den Einwirkungen im Sinne von Art. 7 des Umweltschutzgesetzes (USG) gehört. Das Umweltschutzgesetz (USG) kennt das Vorsorgeprinzip, nach welchem Einwirkungen, die schädlich oder lästig sein können, frühzeitig so weit zu begrenzen sind, als dies technisch und betrieblich möglich und wirtschaftlich tragbar ist (Art. 11 Abs. 2 USG).
Gemäss Grundsatzentscheid des Bundesgerichts aus dem Jahr 2013 (BGE 140 II 33) gelten nachfolgende Rahmenbedingungen für Weihnachtsbeleuchtung:
Zeitraum:
Weihnachtsbeleuchtung wird auf die Zeit vom 1. Advent bis zum 6. Januar begrenzt
Betriebszeiten:
Die Beleuchtung darf bis max. 01.00 Uhr des Folgetags betrieben werden
Was kann man tun, damit die Weihnachtsbeleuchtung energiesparend und umweltverträglich ist?
- Hat die Beleuchtung etwas mit Weihnachten zu tun oder gleicht es einem Festival der Leuchten und Blinklichter? Weniger ist oft mehr.
- Kerzenähnliches Licht entspricht einer langen Tradition und stellt ein Bedürfnis des Menschen dar. Nach Möglichkeit sollte warmes und natürliches Licht verwendet werden (Vermeiden von weissem / bläulichem sowie stark blinkendem Licht).
- Ist die Beleuchtung z.B. durch einen Dachvorsprung nach oben abgeschirmt? Auch seitlich abgestrahltes Licht kann in den Himmel gelangen oder die Nachbarn blenden.
- Ist es möglich die Beleuchtung zeitlich zu steuern und in der zweiten Nachthälfte auszuschalten? Eine Zeitschaltuhr ermöglicht auf einfachste Weise, die Weihnachtsbeleuchtung nachts abzuschalten.
Ein verantwortungsvoller und umweltbewusster Umgang mit Weihnachtsbeleuchtungen führt zu einer verbesserten Lebensqualität von allen, bedeutet aber auch bessere Überlebenschancen für - trotz Winterzeit - nachtaktiven Tieren.
Vielen Dank für das Berücksichtigen der obgenannten Hinweise und Bestimmungen.
Wir wünschen allen eine schöne, friedliche und frohe Adventszeit!